Radfahren auch auf der Fahrbahn
Wir wollen, dass Radfahrende die Wahl zwischen Radweg und Straße haben.
Die meisten Radwege stammen aus den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie sind zu schmal und in schlechtem Zustand. Der Radverkehr hat seitdem stark zugenommen und ist diverser geworden: Lastenräder, Räder mit Anhänger, E-Bikes, Langsam- und Schnellfahrende, Kinder und alte Menschen. Alle müssen sich die schmalen Hochbordradwege teilen, deren Kapazität längst nicht mehr ausreicht. Deshalb fordern wir die generelle Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1998 darf eine Benutzungspflicht gem. § 45 (9) StVO nämlich nur dann angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage besteht. Die Straßenverkehrsbehörden müssen also die Radwege überprüfen und ggf. die Benutzungspflicht aufheben. Viele Kommunen sind dem inzwischen nachgekommen. In Münster und im Münsterland ist das jedoch überwiegend noch nicht der Fall.
Wir sind der Meinung: Fahren im Mischverkehr muss grundsätzlich möglich sein. Benutzungspflichtige Radwege müssen die Ausnahme sein. Dadurch erhält der Radverkehr generell mehr Platz und wird sicherer.
Ausführliche Information rund um das Thema „Radfahren auch auf der Fahrbahn“ findet ihr in unserem Flyer zum Download.